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Nach Antragstellung und Hausbesuch des medizinischen Dienstes der Pflegekasse folgt die Einstufung in drei mögliche Pflegegrade.

Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich danach, wie selbstständig ein Mensch ist und über welche Fähigkeiten er noch verfügt. Der Fokus liegt dabei auf seinen verbliebenen Ressourcen. Das beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mithilfe von sechs Modulen. Für jedes dieser Module wurden bestimmte Kriterien festgelegt:

1. Mobilität
Beispiele für die Kriterien: wie selbstständig ist die Person, kann sie alleine im Bett die Position wechseln, sicher sitzen, sich innerhalb der Wohnung fortbewegen, Treppen steigen

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Beispiele für die Kriterien: wie gut kann die Person sich im Alltag orientieren und daran teilnehmen, sich räumlich und zeitlich zurechtfinden, selbst Gespräche führen

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Beispiele für die Kriterien: ist die Person nachts unruhig, ängstlich oder depressiv, wehrt sie sich gegen pflegerische Maßnahmen

4. Selbstversorgung
Beispiele für die Kriterien: kann die Person sich noch alleine waschen, ankleiden, essen und trinken, die Toilette benutzen

5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Beispiele für die Kriterien: kann die Person ärztlich angeordnete Maßnahmen selbstständig ausführen, Medikamente einnehmen, den Blutzuckerspiegel messen und bewerten oder Arztbesuche wahrnehmen

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Beispiele für die Kriterien: ist die Person in der Lage, ihren Tagesablauf selbst zu gestalten, sich zu beschäftigen oder mit anderen Menschen in Kontakt zu treten

Für jedes Kriterium vergibt der Gutachter Punkte und dokumentiert so, wie selbstständig jemand ist. Am Ende des Moduls wird die Summe gebildet. Jedes Modul wird unterschiedlich gewichtet. Aus der Anzahl der gewichteten Punkte ergibt sich schließlich der Pflegegrad. Umso weniger selbstständig die Person ist, desto höher sind Punktzahl und damit auch der Pflegegrad.

Pflegegrad Punkte Pflegebedarf
1 12,5 bis unter 27 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
2 27 bis unter 47,5 Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
3 47,5 bis unter 70 Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
4 70 bis unter 90 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
5 90 bis 100 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen
an die pflegerische Versorgung